Oft sind es die kleinen Dinge im Leben, die zählen!
In diesem Fall, die ganz kleinen Dinge!
Aus aktuellem Anlass, möchten wir noch mal auf ein doch sehr wichtiges Thema aufmerksam machen: das Chippen Ihrer geliebten Fellnasen.
Es ist unvermeidlich, dass egal ob Hund oder Katze, mal einer der treuen Wegbegleiter abhanden kommt. Sei es durch Neugier, durch einen Schreck oder andere Einflüsse von draußen.
Im besten Fall finden sie den Weg nach Hause von alleine. Mit etwas Glück werden sie von fürsorglichen und tierlieben Menschen gefunden, welche sich dann darum bemühen, die verlorene Seele wieder nach Hause zu bringen.
Aber genau das gestaltet sich leider oft als schwierig!
Mit einem registrierten Mikrochip können Tierbesitzer binnen kürzester Zeit ausfindig gemacht und auch kontaktiert werden. Ohne Mikrochip kann sich das lange ziehen oder gar erfolglos enden.
In Brandenburg gibt es eine Chippflicht, niedergeschrieben in der Hundehalterverordnung. Diese besagt laut § 6, dass Hunde mit einer Widerristhöhe über 40 cm oder einem Körpergewicht über 20 kg, sowie die sogenannten Listenhunde / gefährliche Hunde (§ 8), der Kennzeichnungspflicht unterliegen.
In Berlin gilt seit dem 1 Januar 2005 eine allgemeine Chippflicht für alle Hunde.
Für Katzen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung der Kennzeichnung. Jedoch raten wir vor allem bei Freigängern dazu.
Daher unser Appell an alle Tierbesitzer, bitte chippen Sie ihre Lieblinge, damit sie im Fall der Fälle immer schnell und sicher wieder nach Hause gebracht werden können.
Die Implantation des Mikrochips ist auch keine große Sache und in wenigen Minuten erledigt.
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung können Sie sich jederzeit während unserer Sprechzeiten bei uns melden. Sehr gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Liebe Grüße
Ihr Praxisteam